Verknüpfung von E-Mail-Postfächern mit Bezahldaten der Nutzer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Provider dazu gezwungen werden können, Postfächer mit (Bezahl-)Daten zu verknüpfen, so dass, wie nach mir vorliegenden Informationen im Falle des Berliner Mail-Anbieters Posteo, Hausdurchsuchungen durchgeführt werden können, um zu Paypal-Transaktions-IDs Postfachnamen sowie weitere verfügbare Daten heranzuziehen, und sind Provider nach Auffassung der Bundesregierung dazu berechtigt, zu Überwachungsmaßnahmen von Sicherheitsberichten Transparenzberichte zu veröffentlichen mit Angaben zu strafprozessualer Telekommunikationsüberwachung nach § 100a der Strafprozessordnung (StPO), strafprozessualer Beschlagnahme von Postfächern nach den §§ 94, 99, 100a StPO, Bestandsdatenabfragen nach § 100j StPO, Verkehrsdatenabfragen nach § 10g StPO, zur Telekommunikationsüberwachung nach § 23a des Zollfahndungsdienstgesetzes (ZFdG) und zur Verkehrsdatenabfrage nach § 23g ZFdG sowie zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation und zum Herausgabeverlangen für E-Mail-Postfächer und zur Bestandsdatenabfrage durch Geheimdienste?