Verkehrszulassung von Elektrokleinstfahrzeugen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Die in welchen europäischen Nachbarländern zugelassenen Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) werden auf Grundlage der für Deutschland vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung auch in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden dürfen (bitte die entsprechenden Länder konkret benennen), und darf nach der genannten für Deutschland vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung zur Zulassung von eKF mit diesen Fahrzeugen auf Wirtschafts- und Waldwegen gefahren werden, wenn Letztere, wie im Regelfall üblich, mit „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ ausgewiesen sind?