Verkehrsträgerübergreifende Fahrgastrechte stärken
Informationspflicht der Verkehrsunternehmen über alle für die Fahrt notwendigen Informationen (Reisedaten, Fahrplanabweichungen, Anschlussmöglichkeiten, Kosten und Sparangebote) sowie Entschädigungsrechte und -pflichten (Ausgleich bei Nichtantritt der Reise, Verspätungen, Umbuchungsmöglichkeiten, Serviceleistungen), einheitliche Regelungen für Fahrplanauskünfte, Ticketberatung und –erwerb; Verbraucherrechte ab dem ersten Kilometer, diskriminierungsfreie Beförderung bei Mobilitätseinschränkung, Entschädigungsansprüche ab 30 Minuten Verspätung, verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstellen, kollektiver Rechtsschutz, Einbindung von Verbraucher- und Behindertenverbänden, Anpassung der Fahrgastverordnungen auf EU-Ebene