Verkehrssicherheit durch Reform des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren erhöhen
Achtjähriger ununterbrochener Führerscheinbesitz als alleinige Zulassungsvoraussetzung für Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren, Neufassung der EU-Richtlinie betr. Erteilung der Führerscheinklassen B und BE ab 16 Jahren, diesbzgl. Realisierung von Modellprojekten und deren wissenschaftliche Begleitung