Verkehrsentlastung im Zuge des geplanten Ausbaus des Walldorfer Kreuzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auswirkungen des geplanten Ausbaus des Walldorfer Kreuzes (Autobahnkreuz Walldorf) während der Bauzeit erwartet die Bundesregierung auf die Verkehrslage auf der L 723 zwischen Walldorf und Rauenberg einschließlich der Walldorfer "Monsterkreuzung" (L 723/L 598), und welche rechtlichen Schritte hält die Bundesregierung für erforderlich, um mindestens für die Dauer der Bauzeit an der A 5 auf östlicher Seite eine Behelfsausfahrt südlich der Anschlussstelle Walldorf mit direktem Anschluss an das Gewerbegebiet Walldorf zu ermöglichen und die Monsterkreuzung somit insbesondere im Berufsverkehr zu entlasten?