Verkaufsstopp für Wohnungen aus dem Besitz des Bundes (G-SIG: 11002103)
Anweisung an Bundesfinanzministerium und Bundesvermögensverwaltung zur Einstellung von Wohnungsverkäufen, Unterbindung von Verkäufen bei Bundesbeteiligungen, Garantie eines Dauerwohnrechts für die Bewohner