Verkauf von bundeseigenen Grundstücken in der Mortonstraße in München an Privatinvestoren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in der Mortonstraße in München Grundstücke an Privatinvestoren veräußert hat, obwohl die Stadt München sich um den Erwerb der Grundstücke bemüht hat, um darauf Sozialwohnungen zu errichten (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 13. September 2016)?<br /> <br /> Wie ist dieser Vorgang mit der "Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur verbilligten Abgabe von Konversionsflächen" zu vereinbaren, die Kommunen zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus eine Erstzugriffsoption auch unter Verkehrswert einräumt, und kann davon ausgegangen werden, dass bei der Veräußerung der verbleibenden Flächen die Richtlinie angewendet wird und die Stadt München die Flächen erhält?