Verkauf und Abrechnung von Strom über die Handyrechnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen erlaubt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht den Verkauf und die Abrechnung von Strom über die Handyrechnung von Smartphones als Dienstleistung zum Beispiel für das Laden von Elektrofahrzeugen?