Verkauf eines Grundstücks im Rahmen der geplanten baulichen Erweiterung des Brecht-Weigel-Hauses in Buckow
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher Überlegungen hat der Bund während der Planungsphase für die notwendige bauliche Erweiterung des denkmalgeschützten Brecht-Weigel-Hauses in Buckow ein Grundstück verkauft, welches sich in unmittelbarer Nähe als potenzieller Standort für den Service-Pavillon eignet und so die drohende Zerstörung der ebenfalls denkmalgeschützten Gartenanlage abgewendet hätte, und von welchen Kriterien wird die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien die Förderzusage für einen Erweiterungsbau im denkmalgeschützten Ensemble aus Brecht-Weigel-Haus und Garten abhängig machen (vgl. Artikel "Dezent wuchtig. Dem Brecht-Weigel-Haus in Buckow droht ein Neubau", in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23. Februar 2017 bzw. "Nachbar für Brecht-Weigel-Haus", in Schweriner Volkszeitung vom 23. Februar 2017)?