Verkauf des ehemaligen Datenzentrums der Bundeswehr in Traben-Trarbach
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten hätte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Fall des Verkaufs des ehemaligen Datenzentrums der Bundeswehr in Traben-Trarbach (dem sogenannten Cyberbunker) grundsätzlich gehabt unter Berücksichtigung der Warnungen des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, dass "der potenzielle Käufer der Immobilie den Standort für ein Rechenzentrum unter anderem auch zur Begehung und Unterstützung von Straftaten im Internet nutzen könne" (www.spiegel.de/netzwelt/web/cyberbunker-landeskriminalamt-warnte-vor-kaeufer-a1290527.html), den Verkauf zu stoppen, und durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung bzw. die BImA vor dem Verkauf von bundeseigenen Immobilien zu verhindern, dass es zukünftig zu einer Zweckentfremdung durch möglicherweise kriminelle Vereinigungen kommt?