Verkauf der Liegenschaft "Seebad Prora"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in der Verantwortung, den zum Ende des Jahres 2013 gekündigten Mietern (Künstler und Kunsthandwerker) des Blocks 3 der Liegenschaft Seebad Prora (ehemals "Kraft durch Freude"-Seebad) gleichwertige Mietobjekte, wie beim Verkauf der Immobilie an die Inselbogen Strandimmobilien GmbH & Co. KG zugesichert, zum Ausgleich zur Verfügung zu stellen, und wann beabsichtigt die BImA, auf die betroffenen Mieter zuzugehen? <br /> <br /> Hat die BImA in der Liegenschaft Seebad Prora noch Besitzrechte an Gebäuden, wie z. B. Wachgebäuden oder Werkstätten, und können diese Nebenliegenschaften den gekündigten Künstlern und Kunsthandwerkern des Blocks 3 zur Verfügung gestellt werden? <br /> <br /> Wenn die BImA noch Besitzreche an weiteren Gebäuden der Liegenschaft Seebad Prora hat, können diese Nebenliegenschaften zu denselben Konditionen angeboten werden wie die bisherigen Mietobjekte, und ab wann können diese Mietobjekte ggf. zur Verfügung gestellt werden? <br /> <br /> Welche alternativen Mietobjekte kann die BImA den gekündigten Mietern im Umkreis noch anbieten, und ab wann können diese Objekte ggf. zur Verfügung gestellt werden?