Verkauf der Fläche Westkreuz/Heilbronner Straße in Berlin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Stand des Kaufvertrages zwischen der DB Netz AG und dem neuen Eigentümer bei der Fläche Westkreuz/Heilbronner Straße (Charlottenburg-Wilmersdorf) Lfd. Nr. 04/16, und inwiefern waren nach Kenntnissen der Bundesregierung auch für den Eisenbahnbetrieb notwendige Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen (vgl. § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes) sowie Bestimmungen zum Umgang mit diesen Anlagen Gegenstand dieses Kaufvertrags (www.berliner-woche.de/charlottenburg/c-bauen/wohnungen-auf-der-westkreuzbrache_a208348)?<br /> <br /> Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse, warum die DB Netz AG die Fläche Westkreuz/Heilbronner Straße (Charlottenburg-Wilmersdorf) Lfd. Nr. 04/16 als nicht mehr betriebsnotwendige Fläche verkauft hat, nun aber – nach der Ziehung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk CharlottenburgWilmersdorf – die Fläche als nicht mehr von Bahnbetriebszwecken freistellungsfähig ansieht, und inwiefern wird nach Kenntnissen der Bundesregierung beim Verkauf von Bahnflächen der Bedarf an kommunaler Infrastruktur berücksichtigt (www.leute.tagesspiegel.de/charlottenburg-wilmersdorf/macher/2019/11/15/102681/eisenbahn-bundesamt-bremst-westkreuzpark-aus/)?