Verkauf der "Bleidorn-Kaserne" an die Stadt Ulm
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Umständen kann, nach Auffassung der Bundesregierung, der für Ende 2018 vorgesehene Verkauf der "Bleidorn-Kaserne" an die Stadt Ulm – für kommunalen Wohnungsbau – doch noch vollzogen werden, und wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag aus dem Ulmer Gemeinderat auf dem Gelände Wohnungen durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft errichten zu lassen und dem Bund – im Bedarfsfall – Belegungsrechte für Bundewehrangehörige zu sichern?