Verjährung von Cum/Ex-Geschäften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung unter Berücksichtigung ihrer Ausführungen in ihrer Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/12960 ausschließen, dass es zu einer Verjährung von Cum/Ex-Geschäften entsprechend der Darlegungen der nordrheinwestfälischen Staatsanwälte kommt (www.sueddeutsche.de/politik/steuern-koeln-400-beschuldigte-bei-cum-ex-deals-immer-mehr-packen-ausdpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190917-99-912685)?