Verifizierung der Tötung eines deutschen Angehörigen der kurdischen Selbstverteidigungseinheiten bei einer Operation der türkischen Streitkräfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den Tod des deutschen Staatsbürgers T. J. S., der sich unter dem Namen Azad Şerger den kurdischen Selbstverteidigungseinheiten angeschlossen hatte und am 15. Juni 2023 durch einen Drohnenangriff der türkischen Armee in der südkurdischen Region Xakurke (Nordirak) getötet wurde, noch nicht verifiziert, obwohl über dessen Tötung mehrere deutsche und türkische Medien unter Berufung auf das türkische Verteidigungsministerium berichteten (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/tuerkische-drohnen-im-irak-offenbar-deutscher-bei-angriff-getoetet-18977143.html; www.welt.de/politik/ausland/article245967712/PKK-Tuerkische-Armee-toetet-offenbar-Deutschen-bei-Angriff-im-Irak.html; www.anadolugazete.com.tr/guncel/oldurulen-pkkli-terorist-alman-cikti-120477 h.htm), und welche weiteren konkreten Schritte wird die Bundesregierung, nachdem sich das Auswärtige Amt auf Bitten der Eltern von T. J. S. an türkische Behörden gewendet hatte, aber nach eigenen Angaben bislang keine Auskünfte über die sterblichen Überreste von T. J. S. erhalten habe, unternehmen, um dem Anliegen der Eltern, nie beim Auffinden des Leichnams ihres Sohnes und bei dessen Rückführung zu unterstützen und ihnen ein würdevolles Begräbnis zu ermöglichen, nachzukommen?