Verhinderung von Seenotrettungsmaßnahmen durch die libysche Küstenwache mit Hilfe italienischer Patrouillenboote
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung von Booten, die an die libysche Küstenwache übergeben wurden (wie beispielsweise TS-LCG-300 oder das von Italien übergebene Patrouillenboot P662 "Murzuq"; https://x.com/scandura/status/1678055583302205441?s=46&t=_T7-S1IJx13pMZWpXth0WQ) und die von der libyschen Küstenwache laut Medienberichten dazu genutzt werden, die Schiffe ziviler Seenotrettungsorganisationen mit teilweise lebensgefährdenden Maßnahmen (darunter enge Fahrmanöver und scharfe Schüsse) von der Rettung von sich in Seenot befindenden Personen abzuhalten (www.africa-live.de/rettungsschiff-nachbedrohung-durch-libyer-von-italien-festgesetzt/; bitte Finanzierungsquellen, wenn möglich, einzeln aufschlüsseln), und was konkret unternimmt die Bundesregierung bezüglich des Vorgehens Italiens gegenüber Seenotrettungsorganisationen, deren Rettungsschiffe unter deutscher Flagge fahren (wie SOS Humanity, Sea Watch und Sea Eye), die nach diesen Vorfällen mit der libyschen Küstenwache festgesetzt wurden, weil sie sich nicht an die Anweisungen der libyschen Küstenwache gehalten hätten (https://sea-eye.org/italien-eskaliert-behinderung-ziviler-seenotrettung/; bitte möglichst detailliert erläutern)?