Verhinderung von Ölschmuggel und Schleuserkriminalität als Kernaufgabe der "Operation Active Surveillance"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat für Außenbeziehungen zur Frage, ob die nach Auslaufen der EU-Mission EUNAVFOR MED im Mittelmeer geplante "Operation Active Surveillance" neben der Kontrolle des Waffenembargos für Libyen auch den Öl- oder "Menschenschmuggel" als Kern- und nicht nur Nebenaufgabe beinhalten soll (vgl. "With Libya Still at War, E. U. Agrees to Try Blocking Weapons Flow", New York Times vom 17. Februar 2020; zu den bisher erfolglosen Bemühungen der Verhinderung von Öl- und Waffenschmuggel aus bzw. nach Libyen meine Mündliche Frage 25, Plenarprotokoll 19/142), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung in den Diskussionen auf Ratsebene zu der Frage von Kriterien, nach denen beurteilt werden soll, wann die neue, auf die östliche libysche Küste beschränkte Mission wieder abgebrochen werden soll, wenn sie von Mitgliedstaaten wie Österreich oder Italien als "Pull-Faktor" für Überfahrten von Geflüchteten eingestuft wird (Quelle siehe oben)?