Verhinderung von Einreisen Angehöriger von Terrororganisationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Personen mit Verbindungen zu einer Organisation, die auf der "Liste von Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die an Terrorhandlungen beteiligt waren und restriktiven Maßnahmen unterliegen sollen" (oder auch: EU-Terror-Liste) stehen, nicht nach Deutschland bzw. in den Schengen-Raum (wieder-)einreisen, und wie stellt dies die Bundesregierung bei Personen sicher, die zwar Verbindungen zu eben diesen Organisationen haben, aber nicht selbst auf der Liste des Schengener Informationssystems stehen?