Verhinderung von Abschiebungen durch Weigerung der Herkunftsstaaten zur Ausstellung von Heimreisedokumenten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, ob Drittstaaten trotz Vorliegens eines Staatsangehörigkeitsnachweises für ihren Staatsangehörigen nicht die notwendigen Papiere für eine Abschiebung aus Deutschland ausstellen und somit die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht eines Ausländers unmöglich machen, und wenn ja, welche Länder haben – ausgenommen sind Länder mit einem Abschiebeverbot – in wie vielen Fällen entsprechende Papiere nicht ausgestellt (bitte auflisten)?