Verhinderung eines Antragsstopps für das Graue-Flecken-Förderprogramm durch Mittel aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum setzt die Bundesregierung nicht Mittel aus dem Sondervermögen digitale Infrastruktur ein, um einen Antragstopp beim "Graue-Flecken Programm" abzuwenden, und wieso konnte sie die mögliche Mittelknappheit nicht bereits im "Bericht zum Sondervermögen Digitale Infrastruktur" vom 13. September 2022 an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 1593) vorhersehen und darstellen?