Verhinderung des völkerrechtswidrigen Einsatzes von US-Drohnen vom Stützpunkt Ramstein
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung die Aufforderung im Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 19. März 2019 (Az.: 4 A 1361/15) umsetzen, bei der US-Regierung intensiver als bisher zu erkunden und sicherzustellen, dass die US-Armee vom Pfälzer Stützpunkt Ramstein aus nicht an völkerrechtswidrigen Drohneneinsätzen mitwirken darf, und wie wird die Bundesregierung jetzt aufgrund dieses Urteils ihre darin festgestellte Verpflichtung wie geboten rasch und intensiv erfüllen?