Verhinderung des Missbrauchs von Kurzarbeitergeld bei Produktionseinstellungen der mit Gaskontingenten handelnden Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Falls der Weiterverkauf staatlich subventionierten Gases (Gaspreisbremse für Unternehmen) gestattet werden wird (vgl. Empfehlung der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme (2022): Sicher durch den Winter. Abschlussbericht, S. 21), können dann nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen, die ihre Produktion einstellen, um ihr Gaskontingent weiterzuverkaufen, für ihre vorübergehend vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, und durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung einen solchen potenziellen Missbrauch des Kurzarbeitergelds bzw. eine Unterwanderung dieser Sozialleistung präventiv verhindern?