Verhinderung des Marktzugangs für Produkte aus Kinderarbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung, um den Marktzugang für Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit in Deutschland zu verhindern, und welchen konkreten Dokumentations- und Nachweispflichten müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Ausland tätigen deutschen Unternehmen bislang nachkommen, dass sie das ILO-Übereinkommen 182 über das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit in ihren Lieferketten auch tatsächlich einhalten?