Verhinderung der unbeabsichtigten Interaktion zwischen Undercover-Agenten verschiedener Sicherheitsbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass digitale Undercover-Agenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht unbeabsichtigt mit solchen anderer Sicherheitsbehörden (z. B. Landesämter für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt) interagieren oder diese sich gegenseitig observieren?