Verhinderung der Speicherung von Daten auf außereuropäischen Servern bei Verwendung außereuropäischer Software in der öffentlichen Verwaltung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Verwendung von Softwareprodukten außereuropäischer Hersteller in der staatlichen Verwaltung (z. B. Windows-Betriebssysteme und Office-Produkte der Firma Microsoft, Betriebssystem Android sowie Suchmaschine und Kartendienst der Firma Alphabet, iOS-Betriebssysteme der Firma Apple) keine Daten auf außereuropäischen Servern, insbesondere Servern in den USA, gespeichert werden, und falls Daten doch auf außereuropäischen Servern gespeichert werden, wie wird die Einhaltung der Regeln der DatenschutzGrundverordnung <https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung> (DSGVO) garantiert?