Verhinderung der Schließung der CityBKK
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben die Bundesregierung und das ihr nachgeordnete BVA im Zusammenhang mit der Schließung der CITY BKK ihre Aufsichtspflichten zeitnah, umfassend und transparent wahrgenommen, und wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz umfassender Controllingrechte des BVA nicht rechtzeitig ein tragfähiges Sanierungskonzept für die CITY BKK erarbeitet und umgesetzt wurde?<br /> <br /> Warum hat das BVA nicht über eine rechtzeitige Fusionsmöglichkeit die Schließung der CITY BKK und die damit verbundene Verunsicherung der Versicherten, den Arbeitsplatzverlust für die Beschäftigten und die finanziellen Folgekosten einer Schließung verhindert?