Verhinderung der Beschäftigung linksextremistischer Personen in Projekten zur Demokratieförderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass bei den von ihr geförderten Projekten ausschließlich Personen beschäftigt werden, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und eben nicht aus dem linksextremistischen Spektrum kommen oder enge Kontakte zu ihm unterhalten, so wie der am 4. Februar 2021 in Berlin im Zusammenhang mit einem mutmaßlich linksextremistischen Bombenanschlag in Berlin von der Polizei als Verdächtigter Festgenommene, der als freier Mitarbeiter für die "Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus" tätig ist, ein Projekt, das vom Bundesfamilienministerium über das Programm "Demokratie leben!" gefördert wird?