Verhinderung der Ausreise einer Friedensdelegation in den Nord-Irak
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhinderung der Delegationsreise von Delegation4Peace aus Deutschland, die die Auswirkungen des Krieges in Südkurdistan/Nordirak dokumentieren und für Frieden eintreten wollten, jedoch an der Ausreise aus Deutschland gehindert wurden (siehe https://civaka-azad.org/ticker-friedensdelegation-in-suedkurdistan/ und www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Linken-Fraktionschefin-Oezdemir-an-Ausreise-gehindert,oezdemir278.html) und damit nach meiner Auffassung auch die gewählte Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft, die Teil dieser Friedensdelegation war, in der Ausübung ihres Mandats behindert wurde, und inwieweit hat es seine Kommunikation zwischen deutschen Behörden/Bundesregierung und türkischen Kollegen zu dieser Delegationsreise gegeben (bitte die Positionen so konkret wie möglich formulieren)?