Verhinderung der Abweisung potentieller Asylsuchender an der deutsch-polnischen Grenze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gehen Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei vor, wenn sie im grenznahen Gebiet Personen antreffen, bei denen es sich potentiell um Asylsuchende handelt (bitte die einzelnen Schritte möglichst detailliert darstellen), und wie wird insbesondere ausgeschlossen, dass Personen zurückgeschoben werden, die in Deutschland einen Asylantrag stellen wollen, vor dem Hintergrund, dass die Bundespolizei Berichten zufolge in mehreren Fällen an der deutsch-polnischen Grenze in Görlitz Asylsuchende nach Polen zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben und mit einem Einreiseverbot belegt haben soll, obwohl diese nach eigenen Angaben mehrfach gesagt hatten, dass sie Asyl beantragen wollten (https://taz.de/Zurueckgewiesene-Gefluechtete-in-Goerlitz/!5871254/)?