Verhängte SGB-II-Sanktionen nach bestimmten Minderungsgründen in den Jahren 2019, 2021 und 2023
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Fallzahlen von im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) verhangener Sanktionen nach Sanktionsgründen (bitte aufschlüsseln nach sonstigen Minderungsgründen; Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Maßnahme oder Ausbildung; Pflichtverletzung aus Eingliederungsvereinbarung und Kooperationsplan; Meldeversäumnissen in den Jahren 2019, 2021 und 2023; bitte für 2023 letzter Stand sowie unterschieden nach Deutschen und Asylherkunftsländern insgesamt ausweisen)?