Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und Belarus über Visumerleichterungen
Ablehnung des Ersuchens der belarussischen Regierung zur Aufnahme von Verhandlungen über Visumerleichterungen mit der EU durch die Europäische Kommission trotz der Bereitschaft der belarussischen Regierung zur Einhaltung, der im „Common approach on visa facilitation“ formulierten Grundvoraussetzungen für Visumerleichterungsabkommen (Gegenseitigkeitsprinzip sowie Vereinbarungen zur Rücküberführung illegaler Flüchtlinge); enorme Höhe der Visumsgebühren, Position der Bundesregierung