Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und den USA zum Austausch elektronischer Beweismittel in Strafsachen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche Teile eines Abkommens zum Austausch elektronischer Beweismittel die EU-Kommission gemäß dem im Ratsdokument 9114/19 beschriebenen Verfahren bereits mit dem US-Justizministerium verhandeln soll, bevor eine hierfür grundlegende EU-Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen im Trilog beschlossen worden ist bzw. das EU-Parlament hierzu wenigstens seine Position mitgeteilt hat, und unter welchen Bedingungen könnte das EU-US-Abkommen aus ihrer Sicht ohne vorherige Entscheidung über die EU-Verordnung sogar beschlossen werden?