Verhandlungen mit EU-Staaten zur Umsetzung des EU-Naturschutzrechts im Regelwerk der Gemeinsamen Fischereipolitik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Verhandlungen mit den EU-Nachbarstaaten in der "Scheveningen technical expert group" nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juni 2018 in der Rechtssache C-683/16, in dem geklärt wurde, dass das EUNaturschutzrecht innerhalb des Regelwerks der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) umgesetzt werden muss, um das Fischen in Meeresschutzgebieten naturverträglich zu regulieren (insbesondere unter Berücksichtigung der Antworten auf meine Schriftlichen Fragen 63 und 64 auf Bundestagsdrucksache 19/605, die zeigen, dass auch elf Jahre nach Ausweisung der deutschen Meeresschutzgebiete weiterhin großflächig besonders umweltschädliche Fischereitechniken zum Einsatz kommen), und wie positioniert sich die Bundesregierung in den bilateralen Verhandlungen mit Dänemark zur Einigung auf Naturschutzmaßnahmen in den deutschen Meeresschutzgebieten zu den von Dänemark vorgebrachten Einwänden?