Verhandlungen mit der Türkei über ein Abkommen im Bildungsbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es korrekt, dass Gegenstand der derzeitigen Verhandlungen der Bundesregierung mit der Türkei über ein Abkommen im Bildungsbereich (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 19/15716) die Errichtung von türkischen Schulen an den Standorten in Köln, Frankfurt und Berlin ist?<br /> <br /> In welcher Rechtsform sollen die türkischen Schulen in Deutschland in dem derzeit von der Bundesregierung mit der Türkei verhandelten Abkommen im Bildungsbereich (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 19/15716) errichtet werden, um sicherzustellen, dass die Schulinhalte den verfassungsrechtlichen Prinzipien und Interessen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen?