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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-278964

Verhandlungen mit dem Haus Hohenzollern

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Strebt die Bundesregierung, nachdem sich Berlin und nun auch das Land Brandenburg am 20. Mai 2021, (durch Annahme von Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 7/3572) gegen eine außergerichtliche Einigung ausgesprochen haben, eine solche weiter an, und wenn ja, mit welcher Begründung, obgleich sie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage &quot;Verhandlungen über Ausgleichsleistungen mit den Hohenzollern&quot; (Bundestagsdrucksache 19/23145) erklärt hatte, ihr weiteres Vorgehen hinge davon ab, wie sich Brandenburg diesbezüglich entscheide, wobei &quot;eine Fortsetzung der Verhandlungen mit dem Haus Hohenzollern allerdings nur dann sinnvoll [erscheint], wenn über sämtliche Streitpunkte eine abschließende, außergerichtliche Einigung herbeigeführt werden kann.&quot;? <br /> <br /> Für den Fall, dass die Bundesregierung eine außergerichtliche Einigung anstrebt, hält sie das Argument der Brandenburger Wissenschaftsministerin Manja Schüle (Tagesspiegel, 16. Mai 2021), die u. a. angesichts der ,,zahlreichen Abmahnungen und Klagen gegen Historikerinnen und Historiker sowie Journalistinnen und Journalisten&quot; durch die Familie Hohenzollern eine außergerichtliche Einigung ablehnt, für ein Ausschlusskriterium? <br /> <br /> Wenn die Bundesregierung keine außergerichtliche Einigung anstrebt, welche Verfahrensschritte wird sie als nächstens einleiten, und in welchem Zeitraum wird sie dies tun?