Verhandlungen im Europäischen Rat zur Einführung einer Rechtsstaatskonditionalität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie interpretiert die Bundesregierung die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. Juli 2020 (www.consilium.europa.eu/media/45136/210720-euco-final-conclusions-de.pdf, vgl. auch die drei von Politico dargelegten Interpretationsmöglichkeiten www.politico.eu/article/whateu-leaders-really-decided-on-rule-of-law-budgetmff/) hinsichtlich der nun im Rat notwendigen Mehrheit zur Verabschiedung des konkreten Rechtsakts zur Einführung einer Rechtsstaatskonditionalität (bitte begründen, insbesondere dahingehend, ob nun Einstimmigkeit oder qualifizierte Mehrheit erforderlich ist) und der Ausgestaltung der Rechtsstaatskonditionalität (bitte begründen, insbesondere hinsichtlich des Verfahrens für einen Auszahlungsstopp – z. B. Mechanismus mit umgekehrter qualifizierter Mehrheit), und wie bereitet sich die Bundesregierung auf das Szenario vor, dass das nationale Parlament eines Mitgliedstaates angesichts eines kurz zuvor verabschiedeten konkreten Rechtsakts zur Einführung einer Rechtsstaatskonditionalität die Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses ablehnen könnte (bitte begründen)?