Verhandlungen des BMFSFJ mit dem BMI bezüglich der Abschaffung der sogenannten Extremismusklausel bei Programmen zur Demokratieförderung und gegen Rechtsextremismus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen verhandelt das BMFSFJ bezüglich der Abschaffung der so genannten Extremismusklausel für Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN" mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) (vgl. kna vom 26. Januar 2014, "Bundesfamilienministerin will Extremismusklausel abschaffen"), und inwieweit findet ein Datenabgleich/eine Zusammenarbeit bezüglich der einzelnen Projektanträge im Rahmen des Bundesprogramms "TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN" zwischen dem BMFSFJ und dem BMI und den ihnen jeweils nachgeordneten Behörden statt (bitte detailliert aufführen und begründen)?