Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB zur Handhabung des Staatsanleihekaufprogramms
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen, das die Bundesregierung aufgefordert hat "auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB hinzuwirken" und der "bisherigen Handhabung des PSPP entgegenzutreten" (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020, 2 BvR 859/15), und welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung in dieser Richtung zu unternehmen? <br /> <br /> Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung für das Eurosystem, wenn der EZB-Rat nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert "in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen" und der Bundesbank in diesem Fall untersagt ist, sich an der "Umsetzung" und dem "Vollzug" der EZB-Maßnahmen zu beteiligen, und plant die Bundesrepublik Deutschland Initiativen für diesen Fall (vgl. www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-032.html)?