Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahmen des Corona-Lockdowns
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, also eine pflichtgemäße Risikoeinschätzung, bezüglich des Corona-Lockdowns nachliefern, die es nach der außerdienstlichen Analyse eines Referenten des Referates für den Schutz kritischer Infrastrukturen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nicht gegeben hat, um ihr Handeln in der meiner Ansicht der größten deutschen Wirtschaftskatastrophe seit der DDR zu begründen, und wenn, wann wird sie dies tun (www.tichyseinblick.de/daili-essentials/exklusiv-auf-te-ein-vorwurf-koennte-lauten-der-staat-hat-sich-in-der-coronakrise-alseiner-der-groessten-fake-news-produzenten-erwiesen/) Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 12. August 2020 Die weltweite Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 mit seinem dynamischen Infektionsgeschehen stellt für die gesamte globale Gemeinschaft und damit auch für Deutschland eine sehr große Herausforderung dar. Die Weltgesundheitsorganisation hat das Corona-Virus SARS-CoV-2 als Pandemie eingestuft. Bei der Abwägung divergierender Interessen hat sich die Bundesregierung von der Überzeugung leiten lassen, dass der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität hat. Insbesondere die Entwicklung in anderen Ländern zeigt, dass das Virus nicht unterschätzt werden darf. Bund und Länder arbeiten bei der Bewältigung der Pandemie eng zusammen. Für die Entscheidung über die Einschätzung der Gefährdungslage, die Erforderlichkeit von Maßnahmen oder den Verzicht auf Einschränkungsmaßnahmen ist eine Gesamtbetrachtung der Schwere und Entwicklung des Infektionsgeschehens, der aktuellen medizinischen Versorgungssituation wie auch der gesamtgesellschaftlichen Situation erforderlich. Neben den laufenden Kontakten insbesondere der Gesundheits- und Innenminister stimmen sich der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nach dem Pandemieplan des Bundes fortlaufend ab. Entscheidungen über Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie werden jeweils aktuell auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse und Prognosen getroffen. Die Voraussetzungen und Folgewirkungen dieser Maßnahmen werden stets sorgfältig abgewogen. Dies schließt die sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen mit ein. Die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens der Menschen unterliegen somit der ständigen Überprüfung und Abwägung?