Verhältnismäßigkeit von "Zwangsouting" homosexueller Asylsuchender in den Herkunftsländern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, um zukünftig das Zwangsouting von homosexuellen Asylbewerbern und Asylbewerberinnen in ihren Herkunftsländern durch so genannte Vertrauensanwälte des Auswärtigen Amts zu verhindern (www.welt.de/politik/deutschland/article231403609/Schwule-Asylbewerber-offenbar-durch-Bundesregierung-zwangsgeoutet.html), und wird die Bundesregierung nun sicherstellen, dass diejenigen Menschen, die bereits in ihren Herkunftsländern zwangsgeoutet wurden, in Deutschland als Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt werden, um davor geschützt zu sein, aufgrund ihres Zwangsoutings in den Herkunftsländern verfolgt oder schwerer Gewalt, Folter oder der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe ausgesetzt zu sein?