Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten bei Überschreitung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihre Feststellung, dass Fahrverbote bis zu einem Jahresmittelwert von 50 µg/m3 Stickstoffdioxid-Emissionen unverhältnismäßig sind (vgl. Referentenentwurf zur Änderung des BImSchG), obwohl alle bereits ergangenen Verwaltungsgerichtsurteile die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten geprüft und als gegeben angesehen haben?