Verhältnismäßigkeit einer Einführung eines Pflicht-Fingerabdrucks in künftigen Personalausweisen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die Einführung eines Pflicht-Fingerabdrucks in künftigen Personalausweisen (gemäß Vorgabe der Verordnung (EU) 2019/1157, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019R1157) für verhältnismäßig, unter anderem weil nach meiner Auffassung eine solch anlasslose massenhafte Kontrollierbarkeit die Bürgerfreiheiten lebenslang beschränkt, Nutzungen – wie schon bei biometrischen Fotos – durch unzureichend kontrollierte Polizei und Geheimdienste befürchten lässt sowie durch private Dienstleister, ferner eine Vernetzung mit EU-weiten Datenbanken für Fingerabdrücke, Gesichtsbildern und anderen Biometrie-Daten droht sowie die Übermittlung solcher Daten in Drittstaaten mit unzureichendem Datenschutz-Niveau, und wie wird die Bundesregierung all diese Bedenken gegenüber ihrem bisherigen Gesetzentwurf auf Bundesratsdrucksache 435/20 (darin v. a. Artikel 11) ändernd aufgreifen?