Verhältnismäßigkeit der Verfolgung von Verstößen gegen die Maskenpflicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Vergleichbarkeit sieht die Bundesregierung bei der Verhältnismäßigkeit des durch die bundespolizeilichen Maßnahmen zur Verfolgung von Verstößen gegen die Maskenpflicht erzeugten Fahndungsdruckes (vgl. www.msn.com/de-de/vid eo/panorama/bundesweite-kontrollen-gegen-mask enmuffel/vi-BB1bHMk2) und der Verhältnismäßigkeit bei einem durch etwaige bundespolizeiliche Maßnahmen zur Verfolgung von Verstößen gegen die Ausreisepflicht erzeugten Fahndungsdruckes (vgl. Bundesdrucksache 18/11546; www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2016/07/factsheet-abschiebungen.html), und wie wird nach Ansicht der Bundesregierung bei Personen ohne pfändbares Einkommen eine Bestrafung bei Verstößen gegen die Maskenpflicht erfolgen?