Verhältnismäßigkeit der Sanktionierung einer unterlassenen Meldung nach dem EEG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt die Abmilderung der Sanktionierung der Meldepflicht in § 52 EEG 2017 Grund zur Annahme, dass die bis dahin geltenden Sanktionierungen in § 25 EEG 2014 und den Vorgängerregelungen als unverhältnismäßig wahrgenommen wurden und dass die bisher betroffenen Anlagenbetreiber nun rückwirkend auf eine abgemilderte Sanktionierung hoffen dürfen?