Verhalten von Schweinen bei der Betäubung mit Kohlendioxid
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das bei der Betäubung von Schweinen mittels CO2 beobachtete Verhalten der Tiere (www.toennies-forschung.de/download/projekte/betaeubung-mit-stickstoffschaum/projektskizze_betaeubung-mit-stickstoffschaum.pdf) auf Schmerzen und Ängste zurückzuführen ist, und sieht die Bundesregierung im Hinblick auf Alternativmethoden mittels Argon oder Helium einen Widerspruch zur Einhaltung der EU-Verordnung (EG) 1009/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die fordert, „Tiere von jedem vermeidbarem Schmerz, Stress und Leiden“ zu verschonen?