Verhalten der bayerischen Atomaufsichtsbehörde im Fall des Primärkreislaufbefundes im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach den Erkenntnissen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) korrekt, dass die bayerische Atomaufsichtsbehörde zunächst die Position vertrat, das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) über das Jahr 2011 hinaus mit dem bestehenden Primärkreislaufbefund weiterlaufen lassen zu wollen (ggf. bitte mit Angabe, bis wann die bayerische Atomaufsicht diese Position vertrat), und ab wann hielt die bayerische Atomaufsicht nach den Erkenntnissen des BMU einen Austausch des vom Befund betroffenen KKG-Rohrsegments bzw. eine Verfügbarkeit des zu fertigenden Austauschrohrsegments ca. ab März/April 2011 für möglich?