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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-33381

Verhalten der bayerischen Atomaufsichtsbehörde im Fall des Primärkreislaufbefundes im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die bayerische Atomaufsichtsbehörde nach den Erkenntnissen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im letzten Jahr in ihre Abwägungen und Entscheidungen, wie mit dem aktuellen Primärkreislaufbefund im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld zu verfahren sei, einbezogen, welche Anlagenstillstandsdauer eine sofortige Ursachenklärung (zerstörende Prüfung) zur Folge gehabt hätte, und wurde bei dem BMU-Gespräch mit der bayerischen Atomaufsichtsbehörde erörtert, ob diese stets von einer Verfügbarkeit des Austauschrohrsegments etwa im März/April 2011 oder zunächst von einer späteren Verfügbarkeit (und damit auch einer verfügbarkeitsbedingten längeren Stillstandsdauer) wie beispielsweise 1,5 bis 2 Jahre ausging (ggf. bitte mit Angabe der Stillstandsdauer, von der zunächst ausgegangen wurde)?