Verhaftung des deutschen Staatsangehörigen W.S. in Yaoundé
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Umständen der mir bekannt gewordenen Verhaftung des deutschen Staatsbürgers W. S. in Yaoundé, Kamerun, der dort seit 18. Februar 2019 in Haft ist, und was hat sie seitdem konkret für seine konsularische Betreuung oder Freilassung gegenüber den kamerunischen Behörden unternommen?