Vergütungen für Corona-Schwerpunkt-Praxen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welchen Verwendungszweck sind die "Prämien" in Höhe von 12.500 Euro pro Quartal, zuzüglich weiterer Zulagen, wie Fallpauschalen und Aufwandspauschalen, für die Registrierung einer Arztpraxis als Corona-Schwerpunktpraxis – bei der Kassenärztlichen Vereinigung – gebunden (siehe Video des m. E. unabhängigen CoronaAufklärers Dr. Bodo Schiffmann: www.youtube.com/watch?v=Nh6Gy_KvtUw), und wie ist die Höhe zu rechtfertigen?