Vergütung von nicht ins Netz eingespeistem Strom
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Auf Grundlage welcher konkreten Gutachten und konkreten fachlichen Erwägungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder außerhalb dieses Hauses wurde auch durch den Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Vergütung von nicht ins Netz eingespeistem Strom (§ 12 EEG) in der bisherigen Form beibehalten, obwohl damit aus Verbrauchersicht offensichtlich nicht die Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energien die Errichtung von Windkraft- oder Photovoltaikanlagen bestimmt, sondern die vom tatsächlichen Bedarf entkoppelte Abnahmegarantie?</p>